Frick, Wilhelm (* 12. März 1877 in Alsenz; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg), nationalsozialistischer Politiker, von 1933 bis 1943 Reichsminister des Innern, zum Kriegsende Reichsprotektor von Böhmen und Mähren. F. war Angeklagter im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet.
F. war Sohn des Lehrers Wilhelm Frick und dessen Frau Henriette (geb. Schmidt). Nach der Schule studierte er von 1896-1901 Rechtswissenschaften in München, Göttingen, Berlin und Heidelberg. Es folgte seine Promotion 1901 zum Dr. jur sowie das Assessorenexamen 1903. Im gleichen Jahr fand F. eine Anstellung im bayerischen Staatsdienst. 1904 arbeitete er bei der Kreisregierung in Oberbayern und als Amtsanwalt bei der Polizeidirektion München. 1907 wurde F. zum Bezirksamtassessor, 1817 schließlich zum Regierungsassessor bei der Polizeidirektion München ernannt.
Ab 1919 übernahm F. die Leitung der Politischen Polizei in München. Er unterstützte rechtsradikale Gruppierungen der "Ordnungszelle Bayern" und deckte Freikorpsmitglieder, die politische Morde begangen hatten. F. stand in engem Kontakt zu Adolf Hitler und wurde dessen Verbindungsmann im Münchener Polizeipräsidium.
Im Februar 1923 wurde F. die Leitung der Münchener Kriminalpolizei übertragen. F. beteiligte sich am Hitler-Putsch vom 9. November 1923 und wurde deswegen am 1. April 1924 wegen Beihilfe zu einem Verbrechen des Hochverrats zu 15 Monaten Festungshaft verurteilt. Die Strafe wurde indessen zur Bewährung ausgesetzt. Für die Deutschvölkische Freiheitspartei, die als Ersatzorganisation für die verbotene Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) fungierte, wurde F. am 4. Mai 1924 in den Reichstag gewählt. Zunächst wegen eines Dienstvergehens aufgrund seiner Verwicklung in den Hitler-Putsch aus der Polizei und dem Beamtenverhältnis entlassen, wurde diese Entscheidung am 6. November des gleichen Jahres durch den Bayerischen Disziplinarhof rückgängig gemacht.
Nachdem das Parteiverbot für die NSDAP 1925 aufgehoben worden war, übte F. sein Reichstagsmandat als Abgeordneter der NSDAP aus. Neben seiner Parlamentstätigkeit arbeitete F. bis 1930 als Beamter beim Oberversicherungsamt München. Seit 1928 war er Fraktionsvorsitzender der NSDAP im Reichstag.
Ab 1930 übernahm F. das Amt des Innen- und Volksbildungsministers in Thüringen. Er entfernte aus der thüringischen Polizei republikanisch gesinnte Beamten, setzte bei Anstellungen die Bevorzugung nationalsozialistischer Kandidaten durch und gründete an der Universität Jena einen Lehrstuhl für Rassenforschung.
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wurde wird Frick Reichsinnenminister und arbeitete mit am Aufbau des nationalsozialistischem Herrschaftssystems. Zu seinen innenpolitischen Maßnahmen, die den Führerstaat beförderten, gehörte auch das am 31. März erlassene "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich". Am 30. Januar 1934 verloren die Länder mit dem "Gesetz zum Neuaufbau des Reiches" ihre Hoheitsrechte und ihre Volksvertretungen. An die Spitze der "gleichgeschalteten" Länder wurden Reichsstatthalter gestellt. Im Juli des gleichen Jahres erarbeitete F. das "Staatsnotwehrgesetz", mit dem nachträglich die Rechtsgrundlage für die Morde im Zusammenhang mit dem sogenannten Röhm-Putsch geschaffen wurde.
Am 15- September 1935 wurde das von F. in Auftrag gegebene "Reichsbürgergesetz" verabschiedet, nach welchem jüdische Bürger nur noch den Status von "Staatsangehörigen ohne Rechte und Pflichten" hatten.
1936 musste F. Kompetenzen an Heinrich Himmler abgeben. Dieser wurde zum Chef der deutschen Polizei ernannt mit der Folge, dass F. die Kontrolle über den mächtigen Polizeiapparat mit seinen Sonderorganisationen Schutzstaffel (SS), Geheime Staatspolizei (Gestapo) und Sicherheitsdienst (SD) verlor. Ab Kriegsbeginn 1939 war F. Generalvollbemächtigter für die Reichsverwaltung, seine Aufgabe war es, die deutsche Verwaltung auf die Anforderungen des Kriegs vorzubereiten. Gleichwohl konnte er sich gegen die im Krieg weiter wachsende Vielfalt der Zuständigkeiten und Sonderkompetenzen immer weniger durchsetzen.
Im August 1943 erfolgte seine Abberufung als Innenminister. F. übernahm als Reichsminister ohne Geschäftsbereich das Amt des Reichsprotektors für Böhmen und Mähren. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wegen aller 4 Anklagepunkte vor Gericht gestellt, wurde er wegen der Anklagepunkte Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt und hingerichtet.




