Welterbe, das von der UNESCO erfasste Weltkulturerbe und Weltnaturerbe, d. h. schützenswerte Kunst-, Kultur- und Naturdenkmäler gemäß der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972).
Kulturgut, nämlich bewegliches oder unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe der Völker von großer Bedeutung ist, wird völkerrechtlich durch die Haager Konvention über Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (1954) geschützt.
Auch unabhängig von gewaltsamen Auseinandersetzungen bedarf Kulturgut des Schutzes. Nach der Initiative der UNESCO zur Rettung der Tempel von Abu Simbel vor dem Untergang im Nasser-Stausee, die zu einer beispiellosen internationalen Rettungsaktion führte (1964–68), schuf die UNESCO die Konvention des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972, der auch Deutschland beigetreten ist. Darin verpflichten sich die teilnehmenden Staaten, das Welterbe ihres Gebietes zu erfassen und zu erhalten. Eine Unterorganisation der UNESCO, das World Heritage Committee mit Sitz in Paris, befindet über die Aufnahme in die Liste des Welterbes. Dies geschieht in der Regel auf Antrag des betreffenden Teilnehmerstaates. Die UNESCO verfügt aber über einen Fond, um selbst Erhaltungsmaßnahmen zu finanzieren. Eine Erweiterung der erfassten Kulturgüter erfolgte mit den Listen des Weltdokumentenerbes (1992) und der Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit.
Deutschland ist auf der Liste der UNESCO derzeit mit 33 Welterbestätten vertreten:
Deutsche Welterbestätten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
