Logo

Urheberrecht

Artikel #5270, »Urheberrecht«, geschrieben von: Martin Kühn (96 %) , B. Brockhorst (Red.) (3 %) et al.

Urheberrecht, gewährt dem Schöpfer geistiger Werke das alleinige Verfügungsrecht über diese. Der Begriff umfasst zunächst die Rechtsmaterie an sich und das dem Urheber zustehende Recht, im weiteren Sinne auch die sog. "verwandten Schutzrechte", d. h. Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler, Verleger, Tonträgerhersteller und andere.

Anzeigen

 

 

Anzeigen

Schaltfläche: Leitseite Schaltfläche: Diskussion Schaltfläche: Quelltext Schaltfläche: Nach Autoren einfärben Schaltfläche: Pdf erzeugen