Urheberrecht, gewährt dem Schöpfer geistiger Werke das alleinige Verfügungsrecht über diese. Der Begriff umfasst zunächst die Rechtsmaterie an sich und das dem Urheber zustehende Recht, im weiteren Sinne auch die sog. "verwandten Schutzrechte", d. h. Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler, Verleger, Tonträgerhersteller und andere.
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