Republik (lat. res publica, öffentliche Sache), eine Staatsform, bei dem der formale Souverän (Träger der Staatsgewalt) das Volk ist und die Funktion des Staatsoberhaupts keiner Person a priori und auf Lebenszeit zusteht. Die Republik steht also insb. im begriffl. Ggs. zur Monarchie mit einem Monarch als Staatsoberhaupt bzw. als der Instanz, die - begründet allein durch Abstammung oder durch göttl. Willen - formale Legitimation hat, Gesetze zu erlassen, die Regierung einzusetzten etc. Die Republik räumt hingegen keinem Individuum ein solches eigenes, unabhängig vom Willen des Staatsvolk existierendes Recht ein, Herrschaftsanspruch anzumelden.