Der Papst (lateinisch papa, Vater) ist das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und völkerrechtlich Souverän des Vatikans. Sein voller Titel lautet: Bischof von Rom, Stellvertreter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten, Oberhaupt der universalen Kirche, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz, Souverän des Staates der Vatikanstadt. Er wird mit "Heiliger Vater" angesprochen, schriftlich auch "Pontifex maximus" genannt, wenn seine Stellung in der Hierarchie herausgestellt werden soll.
Wählbar ist jeder unverheiratete männliche katholische Christ. Wahlberechtigt sind alle Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Wahl wird in der Sixtinischen Kapelle durchgeführt, die zu diesem Zweck versiegelt wird (Konklave). Gewählt ist, wer zwei Drittel der Stimmen auf sich vereint.
Ursprünglich wurde der Bischof von Rom wie alle Bischöfe gewählt. Die Gemeinde von Rom, und die Nachbarbischöfe versuchten einstimmig ein Ergebnis zu erzielen, was in den ersten Jahrhunderten das sichere Todesurteil für den Kandidaten bedeutete. Die amtierenden Herrscher nahmen mit der Zeit zunehmend Einfluss auf den die Wahl und sicherten sich zumindest ein Bestätigungsrecht.
Zacharias war der letzte Papst, der seine Wahl dem byzantinischen Kaiser anzeigte (741). Dafür bahnte er das Bündnis mit dem fränkischen Königtum an.
Nikolaus II. schuf in der Lateransynode von 1059 im Kern das heutige Wahlrecht, indem nur noch das Kardinalskollegium aktiv wahlberechtigt wurde. Dem vorausgegangen war, dass er selbst unter Umgehung des römischen Volkes, sprich Adels, gegen Benedikt X. von den Kardinälen gewählt wurde.
Im Wormser Konkordat zwischen Kalixt II. und Heinrich V. wurde 1122 der Investiturstreit beendet.
1274 setzte Gregor X. im Konzil von Lyon die Einführung des Konklave durch. Seine eigene Wahl hatte sich über fast drei Jahre hingezogen. Zuvor hatten die Bürger von Viterbo das Wahlgremium zunächst eingeschlossen und dann auf Wasser und Brot gesetzt.
Die letzte weltliche Einmischung in die Papstwahl erfolgte 1903 durch ein Veto des österreichischen Gesandten. Der schließlich gewählte Pius X. verbot 1904 unter Androhung der Exkommunikation, künftig für eine weltliche Macht ein Veto anzukündigen.
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