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Nobelpreis

Artikel #3602, »Nobelpreis«, geschrieben von: G. Schütte (99 %) , P. Mattusch (Red.) (0 %)

Nobelpreis, fünf jährlich seit 1901 am 10. Dezember verliehene Preise, die auf das Testament des schwedischen Erfinders und Industriellen Alfred Nobel aus dem Jahre 1895 zurückgehen. Die Preise werden vergeben für besondere Leistungen jeweils auf dem Gebiet der Physik, der Chemie, der Physiologie oder Medizin, der Literatur und für besondere Verdienste um den Frieden. Seit 1969 wird ein von der Bank von Schweden gestifteter sechster Preis für Wirtschaftswissenschaften in Erinnerung an A. Nobel vergeben. Der Nobelpreis besteht aus einer Medaille, einer Urkunde und einem Preisgeld, das im Laufe des letzten Jahrhunderts stark schwankte.

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Die Preise werden finanziert durch die Zinsen, die das Vermögen des Nachlasses von A. Nobel erbringt. Die Königlich Schwedische Akademie der Wissenschaften vergibt den Preis für Chemie, Physik und Wirtschaftswissenschaften. Der Preis für Physiologie oder Medizin wird vom Karolinska Institut, einem großen Krankenhaus in Stockholm, vergeben. Die schwedische Akademie vergibt den Literaturnobelpreis. Der Friedensnobelpreisträger wird vom norwegischen Nobelkomitee, einem vom norwegischen Parlament gewählten fünfköpfigem Gremium, ausgewählt.

Der Friedensnobelpreis kann auch an eine Institution vergeben werden, die anderen Preise nur an Einzelpersonen, jeder Preis an maximal drei Personen. Die Verleihung ist juristisch nicht anfechtbar, der Preis kann nicht zurückgefordert werden. Der N. kann an die gleiche Person mehrfach verliehen werden.

Die Nobelstiftung verwaltet das Vermögen und ist für die praktische Durchführung der Preisverleihung in Schweden zuständig, sie nimmt keinen Einfluss auf die Auswahl der Preisträger.

Diese Auswahl ist ein kompliziertes und geheimes Verfahren, das mitunter mehr als ein Jahr andauert. Im Herbst des Vorjahres werden mehrere tausend Personen und Institutionen aufgefordert, Vorschläge bis zum 31. Januar des folgenden Jahres einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind u. a. alle Nobelpreisträger, die betreffenden Fakultäten aller skandinavischen Hochschulen, sechs internationale wissenschaftliche Einrichtungen und qualifizierte Einzelpersonen. Das Vorschlagsrecht für den Friedensnobelpreis haben u. a. die Mitglieder der Parlamente und Regierungen aller Staaten, mehrere internationale Organisationen wie z. B. die Mitglieder der Interparlamentarischen Union und des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Den Haag sowie alle Universitätsprofessoren für Geschichte, Politik, Jura und Philosophie. Es können nur lebende Personen nominiert werden, der Preis wird aber posthum verliehen, wenn der Gewinner bei der Nominierung noch lebte.

Sechs Nobelkomitees, je eines für jeden Preis, beraten die etwa 100 bis 250 Nominierungen und schlagen sie den für die Preisverleihung zuständigen Gremien vor. In der Regel haben die Komitees ihre Arbeit, bei der sie sich mit externen Experten beraten, im Laufe des Septembers erledigt. Sie tragen ihre Empfehlungen den Preis verleihenden Gremien vor, die meistens, aber nicht immer, zustimmen. Bis zum 15. November muss die letzte Entscheidung über die Preisträger des Jahres gefallen sein.

Wurde kein würdiger Preisträger gefunden, kann die Preisverleihung auf das nächste Jahr verschoben werden, dann werden die Nobelpreise für zwei Jahre auf einmal vergeben oder aber das Preisgeld wandert zurück in den Fundus – eine zweimalige Verschiebung ist nicht vorgesehen. Auch die Gelder abgelehnter Preise werden dem Grundstock zugeschlagen. Kann der Empfänger später den Grund der Ablehnung plausibel machen – den Deutschen unter Hitler war z. B. der Empfang von Nobelpreisen verboten – dann erhält er die Urkunde und die Medaille, aber nicht mehr die finanzielle Würdigung.

Die Preise für Chemie, Physik, Physiologie oder Medizin, Literatur und Wirtschaftswissenschaften werden an Nobels Todestag in Stockholm verliehen, der Friedensnobelpreis am gleichen Tag in Oslo.

 

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