Monarchie, Staatsform, bei im Ggs. zur Republik der Träger der Staatsgewalt (Souverän) eine Einzelperson und nicht das Staatsvolk selbst ist, oder bei der zumindest die Funktion des Staatsoberhaupts einer bestimmten Einzelperson allein aufgrund ihrer Abstammung auf Lebenszeit zusteht. Die Stellung des Monarchen wird dabei entweder durch den Willen einer übernatürlichen Kraft (Gott) legitimiert, oder sie ist durch eine Verfassung festgeschrieben.
Es wird unterschieden zw. den heute seltenen Wahlmonarchien, in denen der Monarch gewählt wird und Erbmonarchien, in denen die Herrschaft weitervererbt wird.
In einer patrimonial-ständischen Monarchie ist das staatliche Territorium Privatbesitz des Monarchen.
In einer absoluten Monarchie vereinigt der Monarch sämtliche Staatsfunktionen (Exekutive, Judikative, Legislative) in seiner Person und herrscht allein.
In einer konstitutionellen Monarchie ist die Stellung des Monarchen als Staatsoberhaupt und meist auch als Träger der Staatsgewalt (Ausnahmen sind hier bspw. Luxemburg oder Schweden) in einer Verfassung festgeschrieben. Der Monarch ist in seinem Handeln dadurch eingeschränkt. Er muss sich an die Verfassung halten, das Volk oder eine adelige oder bürgerliche Versammlung ist an der Machtausübung beteiligt, die Jurisdiktion geschieht durch unabhängige Organe. Der Monarch stellt Minister ein und ist auf deren Unterstützung im Regierungsgeschäft angewiesen.
In einer parlamentarischen Monarchie ist die Stellung des Monarchen als Staatsoberhaupt nur mehr repräsentativ bzw. symbolisch, die Regierungstätigkeit wird von einem Parlament und vom Parlament gewählten Ministern gewährleistet.
Weblinks
- Friske, T.: Staatsform Monarchie