Kunstfreiheit gemäß Grundgesetz, das in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz (GG) jedem verbürgte Recht, künstlerisch tätig zu werden und seiner Kunst nach außen hin Geltung zu verschaffen. Die Kunstfreiheit unterliegt keinem Gesetzesvorbehalt (lässt sich durch einfaches Gesetz nicht einschränken). Eine Einschränkung der Kunstfreiheit kann sich aber aus der Kollision mit anderen Grundrechten ergeben.
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