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Karikatur

Artikel #6836, »Karikatur«, geschrieben von: B. Brockhorst (Red.) (100 %)

Rechtliches

Die Karikatur genießt in der Bundesrepublik Deutschland den Schutz der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG. Demgemäß gibt es grundsätzlich keine Schranken in ihrer Ausführung und Verbreitung. Allerdings: Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist abzuwägen, wenn Grundrechte anderer berührt sind (in dem Fall die karikierte Person). Berührt sein könnten z. B. das Persönlichkeitsrecht oder die Menschenwürde, wenn die Darstellungen über jedes Maß hinausschießen. Prinzipiell kann man sagen: Je prominenter die Person ist (die sich bekanntermaßen in einer medialen Präsentation mehr gefallen lassen muss als eine Privatperson) und je aktueller das Thema, das in der Karikatur verarbeitet wird, um so mehr Gewichte liegen in der Waagschale der Kunstfreiheit, die eine denkbare Verletzung der Persönlichkeitsrechte aufwiegen. Allgemein feststellbar ist, dass heutzutage Karikaturen, die Politiker betreffen, von diesen eher gelassen zur Kenntnis genommen oder ignoriert werden, eben aus dem Grund heraus, dass sie als "Personen des öffentlichen Interesses" mehr ertragen müssen - und damit leben.

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