Heinrich Raspe IV. von Thüringen (* 1204; † 16. Feb. 1247 auf der Wartburg), seit 1241 Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen und 1246/47 Gegenkönig im Deutschen Reich; der zweite Sohn Hermanns I. von Thüringen aus dem Hause der Ludowinger. Die Landgrafschaft und Pfalzgrafschaft hatte er anfangs in Vormundschaft seines Neffen Hermann II. übernommen, nach dessen Tod 1241 in eignem Namen. Nachdem er 1242 Reichsverweser für Konrad, den Sohn Kaiser Friedrichs II., geworden war, schloss sich aber der antistaufischen Partei an und wurde im Mai 1246 in Veitshöchheim zum Gegenkönig gewählt. Mit dem Tod des kinderlosen Heinrich Raspe erlosch das Haus der Ludowinger im Mannesstamm.
Heinrich Raspe (der vierte Träger dieses Namens) übernahm als jüngerer Bruder des Landgrafen Ludwig IV. (des Heiligen) von Thüringen die Regentschaft während dessen Abwesenheit auf dem geplanten vierten Kreuzzug von 1227; nach dessen frühem Tod in Apulien übernahm er auch die Vormundschaft über dessen Sohn und Nachfolger Hermann II. Es ist umstritten, ob er damit Landgraf geworden sei; er nannte sich zwar ab 1227 in Urkunden »lantgravius Thuringie«, doch ist die offizielle Belehnung Heinrichs bereits zu dieser Zeit nicht urkundlich gesichert. Die Behauptungen, er habe seine Schwägerin, die verwitwete Elisabeth von Ungarn, mitsamt den Kindern nach Marburg vertrieben, und seinem Mündel den Weg zur Herrschaft versperrt, lassen sich nicht belegen. Vielmehr urkundete Hermann 1238 (seit 1234 volljährig) in eigenem Namen. Auch dürfte Elisabeth die Wartburg aus eigenem Antrieb verlassen haben, da sie in Marburg bessere Gelegenheit sah, ein Leben in der imitatio Christi zu führen. Heinrich Raspe regierte das Herrschaftsgebiet der Ludowinger gemeinsam mit seinem Bruder Konrad (gleichfalls mit dem Beinamen Raspe); die Brüder richteten ihre Bestrebungen nicht mehr wie ihr verstorbener Bruder Ludwig IV. auf die Expansion nach Osten, sondern auf den Erhalt des Territoriums. Dabei trat der westl. Bereich – also Hessen – wieder in den Vordergrund; dies auch, weil seit 1231 Konrad Raspe als Graf von Gudensberg offiziell die Herrschaft dort ausübte. Die 1230er Jahre waren – wie schon seit alters her – von militärischen Auseinandersetzungen mit den Mainzer Erzbischöfen, den alten Konkurrenten in Hessen (Fritzlar, Heiligenberg) und in Thüringen (Erfurt), gekennzeichnet. So hatten die Ludowinger durch Schutzverleihungen für Lippoldsberg und das Kloster Arnsburg den Einflussbereich an den Solling bzw. in die Wetterau vorgeschoben; spätere Kriegszüge endeten (wiederum) mit einem Vergleich; die Verbindung von Ober- und Niederhessen und die dauerhafte Anbindung des Ganzen an Thüringen war erneut misslungen. 1233 schlossen sie jedoch gegen die Mainzer Interessen mit den Grafen von Ziegenhain ein Schutz- und Trutzbündnis wie es auch bereits mit den Grafen von Battenberg bestand. 1228 hatte sich die Landgräfin Elisabeth in Marburg niedergelassen und das Hospital des heiligen Franziskus gegründet, in dem sie sich selbst als Krankenpflegerin betätigte; doch bald hatten sich ihre körperlichen Kräfte erschöpft, sie starb Nov. 1231. Als der Krieg mit den Mainzern tobte, wurde die Heiligsprechung von Elisabeth betrieben. Mitte 1234 wurde das Hospital an den Deutschen Orden übertragen, Ende desselben Jahres trat Graf Konrad Raspe in den Deutschen Orden ein und zog sich aus der Landespolitik zurück. Nominell war jetzt Heinrichs zwölfjähr. Mündel Reichsfürst über Thüringen, Sachsen und Hessen, faktisch dürfte Heinrich Raspe die bestimmende Figur in diesem Territorium gewesen sein. Er half 1236 Kaiser Friedrich II., die Rebellion des Babenbergers Friedrich II., Herzog von Österreich, zu unterdrücken. Im folgenden Jahr war er in Wien bei der Wahl von des Kaisers kleinem Sohn Konrad (IV.) zum Deutschen König aktiv; Vermutungen, Heinrich Raspe habe sich bereits bald nach der Heiligsprechung seiner Schwägerin (Mai 1236) vom Kaiser abzusetzen begonnen, erscheinen in diesem Lichte als gegenstandslos. Auch seine Heirat mit Gertrude, Schwester Friedrichs v. Österreich, im Jahr 1238 stützt diese Unterstellung nicht, schließlich ließ der Kaiser noch im Nov. desselben Jahres seine Tochter Margarethe mit dem 16-jährigen Landgrafen Hermann II. in Aschaffenburg verloben. Im folgenden Jahr 1239 soll der Ludowinger sich jedoch ernsthaft mit dem Gedanken getragen haben, die Seite des erneut mit dem Bann belegten Staufers zu verlassen (es wäre dies die Fortsetzung der Schaukelpolitik seines Vaters, Hermanns I., gewesen), doch blieb er loyal – möglicherweise unter dem Einfluss des Erzkanzlers des Reiches, des Erzbischofs Siegfried III. von Mainz. So folgte Ostern 1240 die Exkommunikation auch des Ludowingers. Anfang 1241 verstarb der junge Landgraf Hermann II. von Thüringen mit nur 19 Jahren und ohne Leibeserben, sein Onkel übernahm nunmehr auch formell Landgrafschaft Thüringen, Pfalzgrafschaft Sachsen und Grafschaft Hessen-Gudensberg im eigenen Namen. Wenige Monate vorher war bereits Konrad Raspe verstorben; Heinrich Raspe war zum 3. Mal verheiratet (mit Beatrix von Brabant) und noch kinderlos; die Zukunft des ludowingischen Landesstaates stand damit auf der Kippe. Aber Heinrich war in der Reichspolitik aktiv: 1241 half er tatkräftig mit bei der Abwehr des Mongoleneinfalles, und im folgenden Jahr bewies Kaiser Friedrich II. besonderes Vertrauen, als er ihm das Amt des Reichsverwesers für dessen unmündigen Sohn Konrad IV. im Deutschen Reich (»sacri imperii per Germaniam procurator«) übertrug. Dies war erforderlich, nachdem der Erzkanzler, Erzbischof Siegfried III. von Mainz, im Sept. 1241 die Seiten gewechselt hatte.
Juni 1243 wurde nach knapp zweijähriger Vakanz ein neuer Papst gewählt, Innozenz IV., der sehr schnell und energisch gegen die beiden Staufer vorging. Da die einstigen Pläne seines tatkräftigen Bruders Ludwigs IV. – Expansion der Ludowinger über Meißen hinaus in den Osten, ggf. gemeinsam mit dem Deutschen Orden – gescheitert waren, zog Heinrich Raspe als Realpolitiker die Konsequenz und ließ im Juni 1243 von der kaiserlichen Kanzlei die Eventualbelehnung (d. h. für den Fall seines Ablebens ohne Erben) mit der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen (nicht mit Hessen!) zu Gunsten Heinrichs des Erlauchten von Meißen aus dem Hause Wettin beurkunden. Wohl im selben Monat legte er das Amt des Reichsprokurators nieder; von dieser Zeit an muss Heinrich Raspe, ebenso wie der Mainzer Erzbischof, als Parteigänger der antistaufischen, päpstlichen Partei gesehen werden. Der Papst sorgte dafür, dass er keine kirchenrechtl. Strafen noch andere Gefahren von bischöflicher Seite mehr zu fürchten hatte.
Im Juli 1245 setzte Innozenz IV. Kaiser Friedrich II. ab, man musste einen neuen König wählen und einsetzen (dies bes., um den päpstl. Primatanspruch zu untermauern). Die Wahl fiel auf den Ludowinger. Der war bereits vom Kaiser für fähig gehalten worden, ggf. das Reich zu verwalten, sein Territorium lag zentral als breiter Riegel inmitten des Deutschen Reiches, seine Familie hatte der Kirche soeben eine wichtige Heilige gestellt; gleichwohl war er aber keine überragende Politikerpersönlichkeit, die irgendwann dem Papst in die Quere kommen konnte. Auf Intervention der päpstlichen Partei wurde Heinrich Raspe am 22. Mai 1246 in Veitshöchheim (nahe Würzburg) von klerikalen Reichsfürsten zum Deutschen König gewählt, die Laienfürsten hielten sich dabei abseits. Neben versch. Bischöfen waren auch gräfl. Vasallen des Landgrafen und des Mainzers anwesend. Nach Reichsrecht war die Wahl sicherlich rechtmäßig – formal, politisch blieb sie umstritten. Im Umfeld der Wahl flossen beträchtliche Geldmittel, Heinrich Raspe wurde unverzüglich als »rex clericorum« (Pfaffenkönig) denunziert. In der Folge gelang es der päpstl. Partei nicht, die deutschen Fürsten zur Unterstützung des Gegenkönigs zu bewegen; auch König Wenzel von Böhmen konnte nicht zum Treueid bewogen werden, Herzog Otto von Bayern scherte aus und ging zum Kaiser über. Es begann sofort ein Bürgerkrieg zwischen König Konrad IV. und dem Gegenkönig aus ludowingischem Haus. Als dieser im Aug. 1246 bei Nidda, nahe der kaisertreuen Reichsstadt Frankfurt am Main, einen Sieg errang (den er nur der Unzuverlässigkeit schwäbischer Adliger verdankte) schätzte er seine tatsächlichen Chancen zu optimistisch ein: er suchte die Feindschaft der Lombarden gegen Friedrich II. – dessen schwächste Stelle – zu nutzen, schilderte diesen seinen Sieg überschwänglich und weckte so falsche Hoffnungen. Er suchte wohl, sich mit Mailändern und Genuesern zu vereinigen; über Nürnberg zog er nach Ulm, um die Staufer in ihrem Stammland anzugreifen. Doch die Belagerung von Ulm (Jan. 1247) musste er erfolglos abbrechen, Krankheit trieb ihn nach Thüringen zurück, wo er im folgenden Monat verstarb. Um das Erbe der Ludowinger erhob sich bald der sog. thüringisch-sächsische Erbfolgestreit (1247–64).
Heinrich Raspes Beurteilung
Heinrich Raspe wurde von der früheren Geschichtsschreibung als ehrgeiziger, herrschsüchtiger Schwächling und Frömmler charakterisiert. Dieses Bild lässt sich durch die heute bekannten Fakten nicht stützen. Weder für die Vertreibung seiner Schwägerin noch die Bevormundung seines Neffen Hermann II. finden sich handgreifliche Anhaltspunkte; anders als sein Bruder Ludwig IV. erlaubte er sich keine Übergriffe gegen die Halbschwester Jutta in Meißen. Auch für die Behauptung, er habe den Kaiser bereits 1238 verraten, fehlen Belege; sein Verhalten bewegte sich völlig im Rahmen dessen, was andere Reichsfürsten (wie Otto von Bayern, Friedrich der Streitbare von Österreich oder Siegfried III. von Mainz) auch taten. Gleiches gilt für die angebliche Frömmelei des Landgrafen: seiner frommen Schwägerin gegenüber verhielt er sich eher neutral; eine so demonstrative Darstellung der Demut, wie sie Friedrich II. anlässlich der Heiligsprechung (aus rein polit. Gründen) zeigte, ist von Heinrich Raspe nicht bekannt; und fromme Stiftungen machte er ausschließlich dem Deutschen Orden. Dass Innozenz IV. seinen Glaubenseifer mehrfach bes. hervorhob, sollte eher den Kontrast zu dem angeblich gottlosen Friedrich II. steigern; der Papst konnte ja nicht gut einen unfrommen Kandidaten protegieren. Und da er von der Papistenseite gewählt worden war, wurde er – von den Zeitgenossen und später bes. im kirchenfeindl. 19. Jh. – gerne als Pfaffenkönig geschmäht.
Tatsächlich ist Heinrich Raspe IV. von Thüringen eher als eine mittelmäßig begabte Persönlichkeit einzustufen, die Chancen und Risiken seiner Kandidatur als Gegenkönig nur unzureichend einschätzte. Im Kampf mit den Mächten ihrer Zeit scheiterten deutsche Fürsten wie Otto IV. und Friedrich II. – der Ludowinger war wohl chancenlos. Er stand am Ende der Epoche seines Geschlechtes, auch am Ende eines bedeutenden Kapitels der deutschen Geschichte – und er eröffnete ein neues: mit einem klaren Schnitt bereitete der letzte der Ludowinger den Abgang seiner Familie von der reichspolitischen Bühne Deutschlands vor, auf der sie entscheidend zum Zerfallsprozess der Zentralmacht beigetragen hatte. 200 Jahre nachdem sie eine kleine Grafschaft begründet hatten, und drei Generationen nachdem sie sich dem Schwaben Konrad angeschlossen hatten, endete die Geschichte der Ludowinger – ebenso wie die der Staufer. Die Kirche war zu einer Institution herangereift, die über das Heilige Römische Reich hinausgewachsen war – es war nicht mehr die Kirche Ottos III., wie das Reich nicht mehr das Imperium der Ottonen war. Im Kampf um die Vorherrschaft hatten die Landesfürsten den Territorialstaat entwickelt: der Ertrag, den sie ihrem Herzogtum etc. erbrachten, wurde zum Maßstab ihres Handelns, nicht mehr die Förderung der Reichsidee. »Ludwig der Springer hatte die Entwicklung gefördert, der HEINRICH RASPE sein Königtum verdankte, an deren Folgen er aber auch scheiterte: Die politische Geschichte der LUDOWINGER spiegelt in ausgeprägter Form die Vorgänge der inneren deutschen Geschichte wieder« (Patze).