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Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation

Weitergeleitet von Heiliges Römisches Reich

Artikel #5469, »Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation«, geschrieben von: A Bickel (81 %) , Maik Wahl (Red.) (17 %) et al.

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation (lat. Sacrum Romanum Imperium Nationis Germaniae), Bezeichnung für das 962 gegr. und bis 1806 bestehende Staatengebilde, kam erst Ende des Mittelalters in Gebrauch. Romanum Imperium erstm. 1034, der Zusatz Sacrum ist seit 1157 bezeugt; die Einschränkung Nationis Germanicae wurde im 15. Jh. üblich, da der Anspruch auf Reichsitalien zur Fiktion geworden war (erstmals benutzt von Kaiser Friedrich III. im Landfriedensgesetz von 1486). Im 19. Jh. ging das deutsche Reich aus dem Reich hervor.

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Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (auch abk. »das Reich« genannt) war weder im heutigen Sinne noch im Vergleich mit Frankreich oder England zur damaligen Zeit eine Erbmonarchie, konstitutionelle Monarchie, noch ein Nationalstaat. Es war vielmehr eine hierachisch strukturierte, komplexe Ordnung von Gliedern verschiedenen Ranges. Diese Glieder zusammen waren ein heterogener Verband. Alle Glieder übten ihrerseits Herrschaftsrechte über ihre Untertanen aus. Da es kein einheitliches gleiches Reichsbürgerrecht gab, hatten die einzelnen Untertanen nur indirekt Anteil am Reich. Dieser Personenverband beruhte auf gegenseitigen persönlichen Treueverpflichtungen auf allen Ebenen der Herrschaftsordnung.

Es gab im Reich ein Oberhaupt, der römisch-deutsche König (Kaiser); es verfügte aber nur über eine autoritative Macht, da das Machtgefälle zwischen ihm und den mächtigsten Gliedern gering war. Dieses geringe Machtgefälle hatte eine schwach ausgeprägte zentrale Erzwingungsgewalt zur Folge. So lange die Verfahren der Konfliktbeilegung, des Ausgleichs und der Herrschaftskontrolle nicht gegen die Interessen mächtiger Stände verstießen, funktionierten sie gut. Aus demselben Grund waren auch alle Versuche, eine zentralistische kaiserliche Machtpolitik gewaltsam gegen die Reichsstände durchzusetzen, zum Scheitern verurteilt. Die politische Einheit des Reichs hing stark vom Interesse der einzelnen Reichsglieder ab. Für die Kleinen und Mittleren war die Solidarität des Reiches existenznotwendig; für die Großen war sie teils nützlich, teils lästig. In der Frühen Neuzeit nahm die Heterogenität der Interessen dramatisch zu. Die Integrationskraft des Reiches war umso mehr überfordert, je mehr sich die territorialen Schwerpunkte der Großen aus dem Reichsverband verlagerten (z. B. die Habsburgmonarchie, Brandenburg-Preußen, Sachsen-Polen).

Das Reich war von seiner Struktur her defensiv, friedens- und rechtswahrend. Das Rechtssystem war gekennzeichnet von ineinander verschachtelten, wohlerworbenen Rechten, Freiheiten und Privilegien. Es galten Gewohnheitsrechte, die seit langem unwidersprochen praktiziert wurden, oder auf Vereinbarungen zwischen den beteiligten Herrschaftsträgern beruhten (z. B. schriftlich fixierte Reichsgrundgesetze).

Geschichtliche Entwicklung

Papst Leo III. übertrug im Jahr 800 den spätantiken Titel des Römischen Kaisers (…regens imperium romanum) auf den Frankenherrscher Karl den Großen; der letzte Karolinger, der diesen Titel trug, war Karl III. (der Dicke). Die Krönung Karls des Großen war illegal, bis 1204 beanspruchten die Herrscher in Konstantinopel, die wahren Nachfolger der (alt)römischen Kaiser zu sein. Dennoch ließ sich der Sachsenherzog Otto (der Große) unter Rückgriff auf die Kaiseridee Karls des Großen 962 zum Kaiser (imperator augustus) krönen. Dies war der Anfang einer Reihe von deutschen Herrschern, die – von wenigen Unterbrechungen abgesehen – bis zum Ende des Reiches den Kaisertitel trugen. Die Vorstellungen der führenden Schichten über Ursprünge und Funktionen des Reiches gingen weit auseinander: nach der (1.) päpstlichen Theorie war das Reich nicht mehr als der weltliche Arm der Kirche, die (2.) fränkische Theorie leitete dagegen die kaiserliche Macht direkt von Gott ab, während (3.) der römische Adel behauptete, kaiserl. Macht leite sich von altrömischem Recht (dem röm. Senat) her. Unabhängig von derart unterschiedl. Auffassungen waren während des gesamten Mittelalters das Heilige Römische Reich und das Papsttum die beiden bedeutendsten Institutionen des Abendlandes; die Idee von den beiden Mächten – der weltlichen und der geistlichen – die die christl. Menschheit nebeneinander durch das irdische Jammertal begleiteten, war prägend für die kulturelle Entwicklung in Europa.

Das Reichsgebiet umfasste zunächst – in etwa – das heutige Deutschland, Österreich, Tschechien, die Slowakei, die Niederlande, Ostfrankreich, die Schweiz und Teile von Nord- und Mittelitalien; Kerngebiet war jedoch immer der deutschsprachige Raum. Die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation sollte nicht verwechselt werden mit der Geschichte Deutschlands, denn seine Bestandteile (z. B. Deutschland, Böhmen) behielten durchgehend ihre staatliche Identität, der Kaiser war immer – und zunächst – König seines eigenen Reiches.

Obwohl bereits Karl der Große auf eine gewisse Distanz zum Heiligen Stuhl geachtet hatte (er ließ seinen Sohn in Aachen wählen und krönen), war doch die Verbindung zwischen Reich und Papsttum zunächst recht eng (u. a. im sog. Reichskirchensystem sichtbar). Auch bei der Krönung Ottos I. übernahm der Papst die Initiative; der Kaiser förderte – wie Karl – die Mission im Osten und stützte sich auf kirchliche Berater. Doch wie die Bedeutung des Titels imperator augustus (er reduzierte sich auf Advokat der röm. Kirche) schrumpfte auch der territoriale Anspruch: nicht mehr Herrschaft über alle Christen, noch nicht einmal über das gesamte Frankenreich, sondern die Vereinigung des östl. Frankenreiches mit dem nördl. Italien (ab 1032 auch Burgund) war nun der Inbegriff des Kaiserreiches. Dennoch genossen die Ottonen und die Salier eine eindeutige Vorrangstellung unter den europäischen Herrschern – eben als Kaiser. Doch während Otto I. lediglich Kaiser war, legte sein Sohn Otto II. großen Wert auf den Titel Römischer Kaiser; es war dies eine Reaktion auf den Wiederaufstieg des oströmischen Reiches unter Basilios II. und seiner Vormachtansprüche. Der Visionär Otto III. schließlich strebte eine Synthese von römischen, fränkischen und christlichen Elementen an; damit scheiterte er. Was von seiner Politik überlebte, war allerdings die starke Abhängigkeit der Päpste vom jeweiligen Kaiser; noch Heinrich III. († 1056) setzte zwei unfähige Päpste ab. Dies wurde als Erfüllung einer kaiserlichen Pflicht gesehen: das Wohlergehen der Kirche (aktiv) zu überwachen. In der Phase von 962 bis 1046 stand das Römische Reich auf seinem Gipfel. Weder kam ihm irgendein anderes Fürstentum in Europa gleich, noch gab es eine moralische Instanz über ihm: noch die cluniazenische Klosterreform hielt sich an den Kaiser, weil die Bischöfe von Rom nicht mehr als Marionetten der Fraktionen des römischen Adels waren.

Die Situation änderte sich um die Mitte den 11. Jh. Äußerliche Zeichen des sich anbahnenden Zeitenwechsels waren die wirtschaftl. Blüte, verbunden mit dem Erwachen eines städtisch orientierten Bürgertums, das Entstehen von Nationalstaaten in Europa (Frankreich, England, Dänemark, Ungarn, u. a.), die Auseinandersetzungen der Gelehrten um die Universalien, bes. jedoch der Wiederaufstieg des Papsttums. Im Sinne der o. g. Fürsorgepflicht hatten die Kaiser auf eine Reform der Hierarchie hingearbeitet; Gregor VII. (Pontifikat 1073–1083) war einer konsequenten Reformpolitik verbunden, beanspruchte jedoch – ganz im Sinne dieser Politik – die Führungsstellung über die Christenheit. Dabei wurde er bes. von dem aufstrebenden Normannenreich in Süditalien/Sizilien unterstützt. Auch in Norditalien und Burgund war man von der Herrschaft der Deutschen nicht begeistert – Zeichen dafür, dass die Reichsidee auch im Inneren an Kraft verlor: Heinrich IV. sah sich 1090 auf seinem zweiten Italienzug einem Bündnis aus Guelfen, lombardischen Städten und Normannen gegenüber. Ein unübersehbares Zeichen war auch die Tatsache, dass der Kreuzzugsaufruf des Papstes Urban II. von 1095 sich an französ. Ritter wandte und Repräsentanten des Reiches im Ersten Kreuzzug keine nennenswerte Rolle spielten; die nahmen westeuropäische und normannische Fürsten ein. Für die folgenden Generationen wurde der Investiturstreit kennzeichnend: die Frage, ob weltliche Herrscher in ihrem Herrschaftsbereich Bischöfe und Äbte einsetzen (investire, einkleiden) könnten. Dieser Streit wurde auch in Frankreich, England, u. s. w. ausgetragen, hatte jedoch besondere Auswirkungen auf das Verhältnis zw. Kaisern und Päpsten. Denn Gregor VII. bekräftigte (ganz im Sinne der o. g. papstischen Theorie), dass lediglich der Papst kaiserliche Insignien benutzen dürfe und er auch niemanden – außer Gott – rechenschaftspflichtig sei. Dieser Investiturstreit wurde zwar formal mit dem Konkordat von Worms 1122 beigelegt, doch erhoben die Nachfolger Gregors weiterhin ihre Suprematsansprüche (zur Zeit von Innozenz III. wurde argumentiert, Leo III. habe im Jahr 800 das Kaisertum von den Griechen (Ostrom) auf die Germanen (Franken) übertragen, und jeder Papst könne es wieder auf ein anderes Volk weiterreichen). Die Folge war eine Reihe von Auseinandersetzungen, die über Generationen hinweg das Reich in seinen Grundfesten erschütterten.

Nach den salischen Kaisern erneuerten auch die Staufer ihren imperialen Anspruch, bes. Friedrich I. Barbarossa griff auf die o. g. fränkische Theorie zurück. Er ließ Karl den Großen heilig sprechen, seine Kanzlei fügte dem Reichsnamen das Attribut sacrum bei: von nun an war es das Heilige Römische Reich, als Gegenstück zur sacra ecclesia, der Heiligen Kirche gedacht. Dieser neue Universalanspruch hatte zwar auf die Tagespolitik keine Auswirkungen (weder Frankreich noch England etwa fühlten sich dem Kaiser untertan), doch wurde die Frage gestellt, wer denn »die Deutschen zu Richtern über die Nationen« ernannt habe. Heinrich VI. hatte zwar als Folge der geschickten Heiratspolitik seines Vaters den Normannenkönig beerben und so den Vatikanstaat in die Zange nehmen können, doch musste sein Sohn Friedrich II. den Fürsten und Städten in Deutschland weitreichende Zugeständnisse machen, um im südl. Teil des Heiligen Römischen Reiches aktiv werden zu können. Doch es war zu spät: sein Tod 1250 markiert das Ende des von mittelalterlichen Idealen geprägten Universalreiches der Christenheit. Papst Clemens IV. holte den Franzosen Karl von Anjou nach Süditalien, und nach einem zermürbenden Interregnum wurde Rudolf I. von Habsburg zwar deutscher König, doch nicht Kaiser, auch war er nicht mehr als der Erste in einem Bund von mitteleuropäischen Fürstentümern.

Fast gleichzeitig mit dem Heiligen Römischen Reich geriet auch dessen Gegenspieler, die Heilige Kirche, in eine tiefgreifende Krise: sie musste in das Exil von Avignon (von 1309 an), Gegenpäpste bekriegten und exkommunizierten sich gegenseitig. Obwohl Habsburger, Wittelsbacher und Luxemburger versuchten, an die Italienpolitik der Hohenstaufen anzuknüpfen (Ludwig IV. ließ sich 1328 in Rom von Repräsentanten des Volkes krönen), konnten sie keinen Erfolg haben, da sie von inneren Kämpfen behindert waren und Frankreich eine Erneuerung nach Kräften bekämpfte. Daran konnte auch die nostalgisch anmutende Unterstützung des imperialen Gedankens durch Intellektuelle wie etwa Dante oder Engelbert von Admont nichts mehr ändern. Während französ. Könige die Päpste in Avignon unter Kontrolle hielten und teils selbst nach der Kaiserwürde strebten, reduzierte der visionsfreie Realpolitiker Karl IV. seine Ansprüche weitgehend auf deutschsprachiges Gebiet. Er verzichtete formell auf Italien und konzentrierte sich auf eine Verfassung des deutschen Königreiches (›Goldene Bulle‹ von 1356). Von da an waren die Schicksale und Strukturen des Heiligen Römischen Kaiserreiches und des deutschen (König-)Reiches kaum mehr zu trennen. Äußeres Zeichen dieser Entwicklung war schließlich die Aufnahme des Zusatzes nationis Germanicae in die amtl. Bezeichnung des Heiligen Römischen Reiches: etwa von der Mitte des 15. Jh. an hieß es Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation. Berthold von Henneberg, Kurfürst von Mainz und Erzkanzler, unternahm 1495 einen Versuch, das Reich mit einer Art von Verfassung mit dauerhaften, effektiv arbeitenden Institutionen auszustatten. Dieser Reformversuch scheiterte, stattdessen nahm Maximilian I. eine grundlegende Reform des Deutschen (König-)Reiches in Angriff. Er sah sich auch nicht in der Lage, sich in Rom krönen zu lassen (dies war nach Kaiser Friedrich II. sowieso nur noch fünf Herrschern vergönnt: Heinrich VII., Karl IV., Sigismund, Friedrich III. und Karl V.), und nannte sich – mit päpstl. Zustimmung – imperator electus, erwählter Kaiser. Ein Hauch von alter Größe wurde spürbar in den Versuchen, gegen die Türkengefahr eine gemeinsame – internationale – Front unter Führung des Kaisers zu errichten. Auch dieser Restaurationsversuch misslang. Das Reich war strukturell zu offensiver Kriegführung nicht mehr in der Lage, von Machterweiterung ganz zu schweigen. Und nur mit Mühe – und hohem finanziellem Einsatz – konnte Karl V. den Anspruch des Hauses Habsburg auf die Kaiserkrone gegen den französ. König aufrechterhalten. In seinem Herrschaftsgebiet ging zwar die Sonne nicht unter, doch war dies faktisch nicht ein kaiserliches, sondern ein habsburgisches Reich.

Der Niedergang des Reichsgedankens wurde durch die Reformation und ihre Folgen erheblich beschleunigt: eine Reihe der deutschen Fürsten folgten dem kathol. Kaiser und Beschützer der Christenheit nicht mehr. Im Zweiten Markgräflerkrieg gegen Albrecht Alcibiades zeigte sich, dass der Kaiser nicht gewillt war, den Landfrieden zu wahren – was eine der wesentl. Funktionen des alten Reiches gewesen war. Nach einer Phase der relativen Ruhe (Augsburger Religionsfrieden) spalteten sich Kurfürstenkolleg und Reichskreise endgültig in konfessionelle Gruppen. Die Auseinandersetzungen kulminierten im Dreißigjährigen Krieg; an dessen Ende 1648 war das Reich nicht mehr als eine lockere Ansammlung halb unabhängiger Fürstentümer unter der nur noch nominellen Autorität des Kaisers. Bei dieser Gelegenheit schieden auch die Niederlande und die Eidgenossenschaft aus dem Reichsverband aus. Voltaire nannte das Reich später »weder heilig noch römisch noch Reich«. Gleichwohl hatte der Reichsgedanke unter den kleineren Fürsten weiterhin seine Anhänger, denn er sicherte reichsunmittelbaren Fürsten, Klöstern und Städten ihre Unabhängigkeit. Hauptfunktion des Reiches war nun die friedl. Konfliktlösung – nicht nur im Deutschen Reich, sondern im System der europ. Mächte. Doch auch diese Aufgabe konnte es nur unzureichend erfüllen. Es erwies sich zunehmend als Anachronismus: nach den Vorstellungen der Aufklärer widersprach die Idee des Reiches, jedem Stand seinen (von Gott) zugewiesenen Platz zu sichern, dem Naturrecht. Auch erwies sich das Reich als zunehmend reformresistent, was auch auf den wachsenden Dualismus zwischen den beiden großen Territorialkomplexen (habsburgische Erblande und Brandenburg-Preußen) zurückzuführen war. Als Napoléon an die alten Versuche der französ. Könige anknüpfte, und sich als der neue Charlemagne krönte, war das Ende des Reiches nicht mehr weit. Seit dem Tod des Luxemburgers Sigismund 1437 war die Königswürde – fast durchgehend – fest in den Händen der Habsburger gewesen, die praktisch auch die Kaiserwürde zu einem erblichen Titel gemacht hatten.

Bereits mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Feb. 1803 wurden zahlreiche geistliche und weltliche Herrschaften und die Mehrzahl der Freien Reichstädte aufgelöst und ihre Territorien den verbliebenen Fürstentümern zugeschlagen (Säkularisation und Mediatisierung), wodurch die wesentl. Stützen des Reiches – Reichskirche und Reichsstände – wegfielen. 1804 begründete Kaiser Franz II. das Kaisertum Österreich. Im Sommer 1806 kam das formelle Ende des Heiligen Römischen Reiches mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte am 12. Juli in Paris, dem Austritt von 16 Fürsten aus dem Reichsverband am 1. Aug. und der Niederlegung der Krone und des Reichsregiments durch Franz II. am 6. Aug.

 

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