Gießen, ein Fertigungsverfahren zum Urformen von Werkstücken und Rohlingen, bei dem ein flüssiger oder pastöser Rohstoff eine Form gebracht wird, in welcher er nach einiger Zeit zu einem Feststoff erstarrt. Letzteres wird meist dadurch bewerkstelligt, dass bereits das Ausgangsmaterial eine erhitzte Schmelze ist, die beim Abkühlen auf Raumtemperatur in der Form erkaltet und sich dadurch wieder verfestigt. Daneben kommen auch chemische Reaktionsprozesse in Frage, etwa beim Vergießen von Porzellanrohmasse oder von Duroplasten. Vergießbar sind alle Metalle, Glas, viele Kunststoffe, Keramiken und Baustoffe wie insb. Beton, aber auch manche Nahrungsmittel wie beispielsweise Schokolade.
Das Verfahren kann sowohl in der Einzel- als auch in der Massenherstellung von Werkstücken verwendet werden. In der Industrie wird es bevorzugt für Bauteile mit Hohlräumen oder schalenförmige Bauteile wie etwa Maschinengehäuse eingesetzt, bei denen eine spanende Fertigung aus dem vollen Material zu kostspielig wäre, für die Schweißen aufgrund komplexer Form nicht in Frage kommt oder die aufgrund des Materials nicht schweißbar sind. Entsprechende Rohlinge aus Gusseisen, Gussstahl und anderen Metallen werden in der Regel noch zerspanend weiterverarbeitet. Der Rohling weist daher gegenüber dem bearbeitetem Werkstück entsprechendes Übermaß (Bearbeitungszugabe) auf.
Im Bauingenieurwesen und der Architektur von speziellem Belang ist insb. der Guss von Beton. Zum einen sind mit dem Verfahren vor Ort auf der Baustelle bspw. Pylonen oder Decken in großen Dimensionen und mit großer Belastbarkeit herstellbar, zum anderen ermöglicht es eine rationelle Vorfertigung von Bauelementen, sog. Betonfertigteilen, wie Treppen, Trägern etc.
Neben der industriell und bauwirtschaftl. bedeutsamen Anwendung des Verfahrens existiert der Kunstguss zur Herstellung von Plastiken, Medaillen bis hin zu Glocken etc. Im Bereich des Metallgusses stellt er deutlich höhere Anforderungen an die Formgenauigkeit und Oberflächengüte des Erzeugnisses, da i. d. R. die endgültigen Abmaße des Werkstücks bereits mit dem Guss erzielt werden müssen und keine weitere Bearbeitung mehr stattfindet.
