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Gegenkönig

Artikel #2990, »Gegenkönig«, geschrieben von: G. Hedemann (89 %) , A Bickel(Red.) (5 %) et al.

Gegenkönig, ein König, der – aufgrund zerrütteter, instabiler oder unklarer Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge – gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde, um diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem Heiligen Römischen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich.

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Manche der Gegenkönige konnten sich mit ihrem Herrschaftsanspruch durchsetzen und wurden als rechtmäßige Könige anerkannt. Bei einigen ist ihr Status als König oder Gegenkönig bis heute umstritten. Bekannte Gegenkönige waren Rudolf von Rheinfelden (1077–1080) und Hermann von Salm (1081–1088) gegen Heinrich IV. oder Friedrich II. (1212–1215) gegen Otto IV.

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