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Gaskammer

Artikel #3347, »Gaskammer«, geschrieben von: Matthias Warkus (98 %) , Ulrich Fuchs(Red.) (1 %)

Gaskammer, ein luftdicht verschließbarer Raum, in dem bestimmte Gasmischungen hervorgebracht werden können; i. e. S. ein Raum, in den giftige Gase eingebracht werden können, um darin befindl. Tiere oder Menschen zu töten.

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Der Begriff wird seit 1945 fast ausschließl. für jene G. gebraucht, die im nat.-soz. Dtl. zum industriemäßigen Massenmord eingesetzt wurden. Es handelte sich hierbei um eigens für diesen Zweck geplante und errichtete, ober- oder unterird. Räume, in denen die Tötung durch Kohlenmonoxidgas aus Flaschen, Verbrennungsmotorabgase, v.a. aber durch aus dem Präparat Zyklon B entwickeltes Blausäuregas vorgenommen wurde. Die größten verwendeten Kammern fassten ca. 700 Personen.

Die noch in einigen US-Bundesstaaten als Hinrichtungsgerät zugelassene G. ist eine Metallzelle, in der eine einzelne Person auf einem Stuhl gefesselt durch Blausäuregas getötet wird. Das Gas wird hierbei entwickelt, indem ein Mechanismus unter dem Stuhl Kaliumzyanid-Pellets in einen offenen Behälter mit Schwefelsäure fallen lässt.

G. i. w. S. dienen zur Tötung von Tieren, um den Körper unbeschadet zu lassen, z. B. zu anatom. Untersuchungen oder bei Pelztieren, zur Entwesung oder als chem. Laborgeräte.

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