Außenpolitik
Zum Zweck der Herbeiführung und Sicherung einer "friedlichen und dauerhaften Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt" ermöglicht §24 GG die Beschränkung der Hoheitsrechte des Bundes und die Eingliederung Deutschlands in internationale Institutionen. Deutschland ist Mitglied der vereinten Nationen, der europäischen Union und der NATO. Der Prozess der Europäischen Einigung wurde von allen Regierungen seit Bestehen der Bundesrepublik aktiv vorangetrieben.
Militärisch engagiert sich Deutschland mit der Bundeswehr derzeit insb. im Rahmen der internationalen Verbände auf dem Balkan (KFOR, EUFOR) und in Afghanistan (ISAF).