Betriebssystem, Software, die auf einem Computer dazu dient, die eigentl. Anwendungssoftware zu laden und kontrolliert auszuführen, also dem dem Betrieb einer Rechenanlage im Allgemeinen dient. Insb. verwaltet das Betriebssystem die Zuweisung von Speicher und Prozessorzeit sowie die Ein-Ausgabegeräte (Bildschirm, Tastatur, aber auch Permanentspeicher wie Festplatten etc.) für die Anwenderprogramme, die auf die Hardware nie direkt, sondern immer nur über vom Betriebssystem bereitgestellte Programmierschnittstellen zugreifen. Daneben stellt das Betriebssystem je nach Definition bzw. Ansatz höherwertige Systemfunktionen, bspw. zur Kommunikation in Computernetzwerken bereit.
Idealtypisch kann man Betriebssysteme nach Schichten und Subsystemen strukturieren. Dabei ist es nicht möglich, verbindl. zu sagen, was im einzelnen zu einem Betriebssystem gehört. Zwar sind Betriebssysteme vom allgemeinen Programmwachstum nicht ausgenommen, jedoch möglichst modular aus einer Vielzahl von Komponenten aufgebaut, die nicht notwendig aus einer Quelle stammen. Auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist der Lieferumfang häufig begrenzt; schließlich ist bei einem Ein-Zweck-System begrifflich nur schlecht zwischen Betriebssystem und Anwendung zu trennen.