Bergbau, eine Technik zur Gewinnung von Bodenschätzen. Der Bergbau ist die älteste industrielle Tätigkeit der Menschheit und reicht zurück bis in den Beginn der Steinzeit.
Ein Kennzeichen des Bergbaus ist das planmäßige Erforschen der Erdoberfläche und des Erdinneren zur Maximierung der Ausbeute beim anschließendem Abbau von:
- Gesteinen, Mineralien und Edelsteinen,
- Erzen und gediegenen Metallen,
- Salzen und radioaktiven Grundstoffen,
- flüssigen, gasförmigen und festen Brennstoffen.
Dieser Abbau findet stets in Bergwerken statt.
Zu allen Zeiten galten die im Bergbau tätigen Bergleute als Spezialisten der Technik, gleichzeitig hat der Bergbau viele Regionen der Erde entscheidend geprägt. Andererseits hat die Tätigkeit der Bergbautreibenden tief unter der Erdoberfläche die Fantasie der Menschen beflügelt; daher ist gerade um den Bergbau weltweit ein ganzer Sagenkreis entstanden, in denen immer wieder zwergenähnliche Geschöpfe mit unglaublichen Fähigkeiten und Geräten (bspw. dem Bergspiegel) auftreten.
Die rechtlichen Aspekte des Bergbaus regelt in Deutschland das Bundesberggesetz. Prinzipiell steht jedem Bergbauwilligem in Deutschland das Recht zu, an jeder Stelle Bergbau zu treiben. Im Gegenzug muss dazu dem jeweiligem Grundstückseigentümer eine Pacht gezahlt werden, deren Höhe sich nach dem wirtschaftlichem Nutzen des Bergbaus und nach dem für den Grundstückeigentümer zu erwartenden Bergschäden richtet (so genannte Bergfreiheit).
Vom regulären Bergbau abzugrenzen ist der illegale Wilde Bergbau, der von allen in Notzeiten immer wieder von der ansässigen Bevölkerung betrieben wurde und wegen seiner Folgen für die Umwelt dem Raubbau gleichgesetzt wird.
Weblinks
- Internetseite der Bergbau-Bücherei der Bibliothek des Ruhrgebiets
- Deutschen Bergbau-Museum Bochum
- Bundesberggesetz





